Journalistin Heike Schrader zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

10.12.2008


Am gestrigen Dienstag verurteilte das zuständige Oberlandesgericht der Stadt Düsseldorf die Journalistin Heike Schrader 42 Jahre alt wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten.

Der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Schrader sei ein aktives Mitglied einer Vereinigung gewesen, die sich innerhalb der bekannten türkischen Organisation »Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front« kurz DHKP-C gebildet hatte, musste hingegen fallengelassen werden.

Die mittlerweile in der griechischen Hauptstadt Athen lebende Schrader, die seit dem Jahre 2003 für mehrere linke Tageszeitungen aus Griechenland berichtet, habe, heißt es jetzt, zwischen den Jahren 1996 und 1998 zwar keine eigenen terroristischen Taten verübt, jedoch mehrfach an Treffen hochrangiger Funktionäre der Vereinigung teilgenommen. Schon die bloße Teilnahme an diesen erwähnten Treffen wurde vom Düsseldorfer Gericht nun als Unterstützungshandlung gewertet.

Als Beweis für diese genannte Beschuldigung diente allein der Journalistin Heike Schraders öffentliche und legale Tätigkeit in dem in der Stadt Köln ansässigen “Informationszentrum freier Völker”, das sich vor allem für die Belange der politischen Gefangenen in dem Land Türkei einsetzt.


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