Telefon- und Internetdaten müssen nun gespeichert werden
30.11.2007
Ein halbes Jahr müssen nun Telekommunikationsgesellschaften Daten über übererfolgte Verbindungen ihre Kunden speichern. Der Bundesrat hat mit dem Telefonüberwachung- und Datenspeicherung-Gesetz die Basis geschaffen jegliche Kommunikation über Telefon und Internet nachzuverfolgen. Das Gesetz wurde heute vor Abschied und ist somit wirksam. Ab dem 1.1.2009 müssen die Internetzugangsanbieter sogar die zugewiesene IP Adresse erfassen und Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung speichern. Für Internettelefonieanbieter gilt, dass die Rufnummer, Zeitpunkte und die einzige Adressen der Telefonate gespeichert werden müssen.
